Alles Wissenswerte zur Zulassung eines Fahrzeugs.
Bei der Neuzulassung handelt es sich um die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs oder Anhängers. Das bedeutet, dass das Fahrzeug oder der Anhänger noch nie im Straßenverkehr oder auf einem Betriebsgelände gefahren worden ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
- Erteilung zur SEPA-Lastschrift
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
- Wunschkennzeichen (außer im Bürgerservice Neuhersheim, Waldholf, Innenstadt und Neckarstadt, da dort Schilderdienste zum Prägen von Kennzeichenblechen zur Verfügung stehen)
- Leasingfahrzeugbrief (Der Leasingfahrzeugbrief muss von der Bank direkt an den Bürgerservice Neuhermsheim oder Waldhof geschickt werden.)
Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis
Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:
- Einwilligung beider Elternteile
- gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung
Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges haben Sie ein Auto das zuletzt in Deutschland gefahren ist erworben und wollen dies nun auf sich zulassen.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenbleche (nicht nötig bei Kennzeichenmitnahme)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
- Erteilung zur SEPA-Lastschrift
Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
- Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen
Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis
Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:
- Einwilligung beider Elternteile
- gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung
Die Wiederzulassung erfolgt, wenn ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug erneut auf den gleichen Halter zugelassen wird. Bestehende Kennzeichen können beibehalten oder neue online beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
- Erteilung zur SEPA-Lastschrift
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
- Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen
Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis
Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:
- Einwilligung beider Elternteile
- gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung