Das Ausfuhrkennzeichen, auch unter den Namen Zoll- oder Exportkennzeichen bekannt, ermöglicht es, Fahrzeuge ins Ausland zu exportieren.
Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass in Kopie oder Original sind zulässig; ausländische Ausweisdokumente sind nur im Original zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)