Jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger, der im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll, muss zugelassen werden. Dieser Vorgang, auch als Anmeldung bezeichnet, erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Im Rahmen der Zulassung erhält das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einer einzigartigen Kennzeichenkombination.