Die digitale Zulassung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen wurde.
Jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger, der im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll, muss zugelassen werden. Dieser Vorgang, auch als Anmeldung bezeichnet, erfolgt bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Im Rahmen der Zulassung erhält das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einer einzigartigen Kennzeichenkombination.
Zieht der Halter in einen neuen Zulassungsbezirk oder soll das Fahrzeug den Besitzer wechseln, ist eine Ummeldung erforderlich. Bei einem Halterwechsel wird das Fahrzeug im Rahmen der Ummeldung auf den neuen Besitzer zugelassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht länger im öffentlichen Straßenverkehr verwenden möchten, haben Sie die Möglichkeit, es abzumelden. Dabei werden die Kennzeichen entwertet, wodurch sie unbrauchbar, aber weiterhin aufbewahrt werden können. Eine erneute Nutzung ist jedoch ausgeschlossen. Eine Abmeldung ist beispielsweise erforderlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder verschrotten möchten.
Fahrzeughalter, die Kfz-Steuern oder andere laufende Kosten für ein Fahrzeug einsparen möchten, haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug abzumelden und stillzulegen. Dabei werden die Siegel von den Kennzeichen entfernt, wodurch das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist. Nach der Stilllegung besteht die Option, das Fahrzeug erneut zuzulassen. Für die Wiederzulassung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die im Folgenden näher erläutert werden.
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