Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht länger im öffentlichen Straßenverkehr verwenden möchten, haben Sie die Möglichkeit, es abzumelden. Dabei werden die Kennzeichen entwertet, wodurch sie unbrauchbar, aber weiterhin aufbewahrt werden können. Eine erneute Nutzung ist jedoch ausgeschlossen. Eine Abmeldung ist beispielsweise erforderlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder verschrotten möchten.