ZOLL-
KENNZEICHEN

Das Ausfuhrkennzeichen, auch unter den Namen Zoll- oder Exportkennzeichen bekannt, ermöglicht es, Fahrzeuge ins Ausland zu exportieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass in Kopie oder Original sind zulässig; ausländische Ausweisdokumente sind nur im Original zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • Bestätigung über einen Empfangsbevollmächtigten

  • Das Fahrzeug muss vorgefahren werden, wenn kein Gutachten oder Ablesebestätigung vorliegen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (wenn vorhanden)
  • Erteilung zur SEPA-Lastschrift
  • Kennzeichenbleche (wenn noch zugelassen)
  • Nachweis über HU (Hauptuntersuchung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, und Teil I (wenn vorhanden)

  • Wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt die Originalrechnung/-Kaufvertrag
  • Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

    • Handelsregisterauszug
    • Gewerbeanmeldung
    • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Keine Lust auf Nummer ziehen?

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