Bei einer Wiederzulassung wird ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug erneut zugelassen – entweder auf den bisherigen Halter mit Kennzeichenübernahme (sofern reserviert oder noch verfügbar) oder auf einen neuen Halter mit einem neuen Kennzeichen.
Bei einer Wiederzulassung wird ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug erneut zugelassen – entweder auf den bisherigen Halter mit Kennzeichenübernahme (sofern reserviert oder noch verfügbar) oder auf einen neuen Halter mit einem neuen Kennzeichen.