Sofort-Wiederzulassung
Fahrzeuge können bei uns vor Ort sofort wiederzugelassen werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Zulassungsbescheinigung Teil I
→ Ausgestellt nach dem 1. Januar 2015 mit verdecktem Sicherheitscode versehen.
Zulassungsbescheinigung Teil II
→ Ausgestellt nach dem 1. Januar 2018 mit verdecktem Sicherheitscode versehen.
Standard-Wiederzulassung
Für ältere Zulassungen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel einen Arbeitstag.